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Berufsunfähigkeits-
versicherung

Andrea Link, Versicherungsmaklerin & AUV-Mitglied gibt Berufsunfähigkeitsversicherungstips

Andrea Link, AUV - Mitglied - Versicherungsbüro - Versicherungsmakler

Berufsunfähigkeitsversicherungen - worauf muss ich achten?
Hier meine Tips zu Berufsunfähigkeitsversicherungen.


Von den vielen Qualitätskriterien möchte ich auf einige wichtige aufmerksam machen:

VERZICHT AUF ABSTRAKTE VERWEISUNG.

Darunter ist zu verstehen, dass nur relevant ist, ob ich in meinem ausgeübten Beruf zu 50 % oder mehr eingeschränkt bin. Es kann nicht auf ein anderes Berufsbild verwiesen werden.

Mein Tip
: Achten Sie bei der Auswahl darauf, dass sowohl im Erst- als auch im Nachprüfverfahren darauf verzichtet wird.

AKZEPTABLE REGELUNG ZUR UMORGANISATION DES BETRIEBES.

Der Versicherer kann prüfen, ob eine Umorganisation des Arbeitsplatzes zumutbar ist.

Mein Tip
: Wählen Sie einen Versicherer, der bei Meinungsverschiedenheit die Rente weiterzahlt; notfalls bis zur ersten gerichtlichen Instanz.

GARANTIERT STEIGENDE LEISTUNGEN IM VERSICHERUNGSFALL.

Werden Sie berufsunfähig, zahlen fast alle Versicherer - wenn überhaupt - eine Steigerung Ihrer Rente lediglich in Abhängigkeit von den Überschüssen. Bereits heute gibt es etliche Versicherer, die keine Steigerung mehr finanzieren können.

Mein Tip
: Entsprechend der Forderung von Stiftung Warentest, auch "eine Dynamik für den Leistungsfall zu vereinbaren", sollten Sie darauf nicht verzichten.

VORÜBERGEHENDE REDUZIERUNGSMÖGLICHKEIT.

Nach der Geburt eines Kindes oder einer finanziell schwierigen Phase kann es notwendig sein, den Beitrag bzw. den Schutz zu reduzieren. Die ursprüngliche Berufsunfähigkeitsversicherung kann üblicherweise nur mit erneuter Gesundheitsprüfung wiederhergestellt werden.

Mein Tip
: Wählen Sie einen Versicherer, der dies ohne neue Prüfung ermöglicht.

MITVERSICHERUNG VON NICHT BEKANNTEN ERKRANKUNGEN.

Grundsätzlich können Versicherer kündigen oder den Beitrag erhöhen, wenn nachträglich Krankheiten bekannt werden.

Mein Tip
: Achten Sie in den Versicherungsbedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherungen auf einen Hinweis, dass der Versicherer auf die Anwendung des § 19 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 VVG, § 163 VVG und 164 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) verzichtet.

FAIRE GESUNDHEITSFRAGEN.

Damit sollen Ihnen vollständige Angaben ermöglicht werden, damit der Versicherungsschutz auf einem sicheren Fundament steht.

Mein Tip
: Sichern Sie sich diese existentielle Grundlage, solange Sie gesund sind. Vorerkrankungen können meist nicht mitversichert werden oder können dazu führen, dass kein Vertrag zustande kommen kann. Sollte das Einkommen anfangs noch gering sein, gibt es Versicherer, die Ihnen eine Aufstockung der Berufsunfähigkeitsversicherung ohne neue Gesundheitsprüfung ermöglichen.

Weitere Tips erhalten Sie bei allen AUV - Versicherungsspezialisten für Berufsunfähigkeitsversicherungen.

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