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Die Basisrente, oft auch Rüruprente genannt, ist seit dem 1. Januar 2005 die einzige Möglichkeit für Selbstständige, einen steuerlich geförderten Altersvorsorge-Vertrag neu abzuschließen.
Jedoch können nicht nur Selbstständige, sondern auch gut verdienende Angestellte von der Basisrente profitieren.
Die steuerlichen Begünstigungen können dann in Anspruch genommen werden, wenn eine lebenslange, monatliche Leibrente vertraglich vereinbart ist, die nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres ausgezahlt wird. Die Basisrente ist weder verkaufbar, noch beleihbar und sieht eine eingeschränkte Vererbbarkeit vor.
Diesen Einschränkungen in der Flexibilität steht allerdings ein extremer Vorteil gegenüber: Die Basisrente ist sowohl Insolvenz- als auch Hartz-IV-sicher. Der Staat kann Ihnen die erworbenen Ansprüche nicht wegnehmen, selbst wenn Sie als Selbstständiger Insolvenz anmelden oder als Angestellter arbeitslos werden.
Im Rahmen des neuen Steuergesetzes 2007 wird die Basisrente noch attraktiver - und zwar rückwirkend zum 1. Januar 2006. So können die eingezahlten Beiträge ab dem ersten Euro steuerlich geltend gemacht werden.
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