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Versicherungsberater Versicherungsberatung Versicherungsmakler: Was ist der Unterschied?

AUV - gegründet 1988 - Tätigkeitsbereich der Mitglieder ist die gesamte Bundesrepublik Deutschland.

Die AUV ist, als eingetragener Verein, ein Zusammenschluß von unabhängigen Versicherungsmaklern.

Der § 2 der Satzung beschreibt den Zweck der AUV wie folgt:


Der Zusammenschluss bezweckt bundesweit

- neutrale Informationen und Aufklärung der Verbraucher -
- Beseitigung von Missständen in der Versicherungsbranche -
- Verbesserung der Versicherungsbedingungen zum Vorteil der Versicherungsnehmer -
- unabhängige und objektive Beratung der Verbraucher -
- Weiterbildung der Mitglieder -
- einschließlich der dazu erforderlichen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit -

zu koordinieren, sowie die Vermittlung von bedarfsgerechten und günstigen Versicherungen, insbesondere im Bereich der Personenversicherungen sicherzustellen.

Der Verein nimmt alle dem beschriebenen Zweck förderliche Maßnahmen und Rechtsgeschäfte vor.
Er tätigt alle Geschäfte, die dem Vereinszweck unmittelbar oder mittelbar dienen.

Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
 

Versicherungsberater, Versicherungsberatung, Versicherungsmakler - was ist der Unterschied?

Die folgenden Pluspunkte der AUV-Mitgliedsunternehmen sind Ihre Vorteile:
 
 
Kostenfreie und umfassende Beratung.

Obwohl die Versicherungsmakler auf Seiten des Kunden stehen, erhalten sie traditionsgemäß ihre Courtage bei Vertragsabschluß von den jeweiligen Versicherern. Bei jeder AUV-Mitgliedsfirma erhalten Sie also umfassende und vor allem honorarfreie Beratung.
Dadurch unterscheiden sich Versicherungsmakler von den Versicherungsberatern, die keine Vermittlungen von Versicherungen durchführen dürfen und deshalb für ihre Versicherungsberatung Gebühren bzw. Honorare von ihren Kunden verlangen müssen.


Objektives und detailliertes Leistungsspektrum.

Modernste Computer mit aufwendigen Analyse- und Vergleichsprogrammen stehen bei allen AUV- Mitgliedern zur Verfügung. Sie beurteilen Risiken, vergleichen Tarife und Leistungen aufgrund Ihrer persönlichen Daten und Bedürfnisse und nehmen die von Ihnen gewünschte Plazierung der Versicherung bei den jeweiligen Unternehmen vor. Außer den günstigen Versicherungsbeiträgen entstehen für Sie keine zusätzlichen Kosten.

 
Betreuung.

Ihr AUV-Partner bleibt Ihnen auch nach Versicherungsabschluss treu. Das entlastet Sie von zeitraubenden Verwaltungsarbeiten.

 
Sicherheit.

Für den Fall, dass einem AUV-Partner eventuell einmal ein Fehler unterläuft, ist für einen möglichen Schaden vorgesorgt. Jede AUV-Mitgliedsfirma besitzt eine ausreichende Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

 
Unterstützung im Schadensfall.

Selbst im Schadensfall können Sie sich auf die Dienstleistungen Ihres AUV-Partners verlassen. Als Versicherungsmakler unterstützt er Sie bei der Schadensregulierung und vertritt Ihre Interessen gegenüber den Versicherungsunternehmen.

 
Qualifikation.

Alle AUV-Mitglieder haben langjährige Berufserfahrung als Versicherungsmakler und Finanzanlagenvermittler und haben die strengen Aufnahme- und Qualitätskriterien der AUV erfüllt.

Selbstverständlich erfüllen alle AUV-Mitglieder auch die gesetzlichen Auflagen der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV).

 
Verbraucherschutz.

Die AUV setzt sich für verbesserte Rahmenbedingungen ein. So hat der in 1991 aufgenommene Kampf gegen das Sonderkündigungsrecht der Versicherungsgesellschaften und die Beitragserhöhung nach § 41 VVG (VVG = Versicherungs-Vertrags-Gesetz), mit der
Einführung des § 178a im neuen VVG für den Verbraucher zum Erfolg geführt.
Damit wurde gesetzlich geregelt, dass der Paragraph § 41 VVG im Bereich der Privaten Krankenversicherung nicht mehr angewendet werden durfte. Das heisst: bei unbekannten Vorerkrankungen konnte der Krankenversicherer deshalb nicht mehr kündigen und/oder keine Beiträge mehr erhöhen.

Im neuen VVG, das ab 01.01.2009 gilt, wurden allerdings einige Änderungen durchgeführt, die eine Kündigung unter bestimmten Voraussetzungen wieder erlaubt. (
Hier die Regelungen im neuen VVG).

AUV e. V. Verhaltenskodex für Versicherungsmakler - Versicherungsberater oder Versicherungsmakler - was ist der Unterschied?


AUV e. V.  Verhaltenskodex (Code of Conduct)
Verhaltenskodex der Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Versicherungsmakler e. V.

Wir sind Mitglied im AUV e.V. und als Versicherungsmakler im Sinne der §§ 34d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit § 59 Abs. 3 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und § 652 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) tätig. Als Versicherungsmakler werden wir ausschließlich im Auftrag und im Interesse unserer Mandanten gegenüber den Versicherungsunternehmen tätig und stehen - im Gegensatz zu Versicherungsvertretern (-agenten) und Versicherungsangestellten im Lager der Kunden.

Wir nehmen die Interessen unserer Mandanten (= Kunden) wahr und sind nicht der „verlängerte Arm“ oder das „Auge und Ohr“ der Versicherer und daher auch nicht deren Erfüllungsgehilfen. Aus diesem Grunde haben wir auch keine Weisungen von Versicherern zu befolgen, sondern sind ausschließlich der Sachwalter unserer Mandanten. Einflussnahmen durch Versicherer in unseren ausgeübten Versicherungsmaklerbetrieb, die unsere Unabhängigkeit gefährden, lassen wir deshalb nicht zu.

Unsere Pflichten als Versicherungsmakler bei der Vertragsvermittlung ergeben sich aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Bei unseren Beratungs-, Vermittlungs- und Betreuungstätigkeiten beachten wir die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und die Vereinbarungen in unserem Maklervertrag/-auftrag und/oder die Regelungen in den zu Grunde liegenden Geschäftsbedingungen.

Als Versicherungsmakler ermitteln wir den Versicherungsbedarf unter Berücksichtigung der Wünsche und Ziele und der individuellen Risikoverhältnisse unserer Mandanten. Danach unterbreiten wir geeignete Vorschläge, wie der Versicherungsschutz aussehen sollte. Wir dokumentieren den Ablauf der Beratung und Vermittlung unter Beachtung der gesetzlichen Dokumentationspflichten.

Der Umfang unserer Betreuungsleistung von vermittelten und in die Betreuung übernommenen Verträgen ist gesetzlich nicht geregelt und ergibt sich aus den getroffenen Vereinbarungen im Maklervertrag/-auftrag, den Geschäftsbedingungen und der einschlägigen Rechtsprechung. Mit der Zeit verändern sich Lebensumstände, die eine Anpassung des Versicherungsschutzes erforderlich machen können. Deshalb stehen wir für die bedarfs- und risikogerechte Anpassung des Versicherungsschutzes unserer Mandanten zur Verfügung. Diese Überprüfung der Bedarfs-/Risikoverhältnisse erfolgt unter Einbeziehung bestehender Versicherungsverträge

Bei Wechsel eines Versicherers sind regelmäßig Verbesserungen und Verschlechterungen gegeben. Bei unserem Rat wägen wir auf Grund unserer Erfahrung ab ob ein Wechsel "in der Summe (Beitrag, Bedingungen, Abwicklungsqualität des Versicherers)" für den Versicherungsnehmer vorteilhaft ist.

Wir unterstützen unsere Mandanten selbstverständlich auch bei der Geltendmachung von Schadens- und Leistungsansprüchen bei von uns vermittelten / betreuten Verträgen / Risiken im gesetzlich zulässigen Rahmen.

Wir halten selbstverständlich die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen ein.

Aus- und Fortbildung ist für eine qualifizierte Dienstleistung unverzichtbar. Deshalb bilden wir uns, sowie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend den notwendigen Anforderungen aus und weiter.

Stand 2023
 

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wir freuen uns, wenn wir Ihnen helfen können.

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Für allgemeine Fragen und Angebote, sowie Anforderung einer kostenlosen Beratung durch eine unserer regional zuständigen Mitgliedsfirmen, steht Ihnen hier unser Kontakt-Formular zur Verfügung.

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Alternativ können Sie uns für Fragen, Angebote, Vorschläge, sowie Anforderung einer kostenlosen Beratung auch direkt per E-Mail kontaktieren.

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Versicherungsberater, Versicherungsberatung, Versicherungsmakler - was ist der Unterschied?

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