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Versicherungs-
vermittlergesetz

Die EU-Vermittlerrichtlinie wurde endlich in Deutschland umgesetzt.

Das
"Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittler-Rechts"
ist mit Datum vom 22. Dezember 2006 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden
und gilt damit als verkündet.

Am 22. Mai 2007 ist es nun definitiv in Kraft getreten.

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Wenn Sie diese Schaltfläche anklicken finden Sie den
kompletten Text des Gesetzes im PDF-Format.
Weitere Informationen zum VersVermV
Mit dem neuen Versicherungsvermittlergesetz ins neue Jahr

Auf dieser Zeitachse wurden folgende Termine durch das Gesetz in Gang gesetzt:

1. Januar 2007:
Wer ab diesem Datum erstmals als Versicherungsvermittler gewerblich tätig wird,
muss zum In-Kraft-Treten des Vermittlergesetzes unmittelbar eine Gewerbeerlaubnis einholen und sich im
Vermittlerregister registrieren lassen, um seine Tätigkeit fortsetzen zu dürfen.
Das ergibt sich aus dem neuen § 156 Absatz 1 GewO.

22. Mai 2007:
Das Vermittlergesetz tritt in Kraft. Das bedeutet konkret, dass spätestens zu diesem Termin alle
bereits tätigen Versicherungsvermittler eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
abgeschlossen haben müssen, wenn sie nicht als Versicherungsvertreter die uneingeschränkte Haftungsübernahme von einem oder von mehreren Versicherungsunternehmen erhalten.
Und wer ab diesem Termin erstmals gewerblich als Versicherungsvermittler tätig wird, muss vor Tätigkeitsaufnahme die Gewerbeerlaubnis einholen und sich im
Vermittlerregister registrieren lassen.

1. Januar 2009:
Ablauf der Übergangsregelungen für vor dem 1. Januar 2007 bereits erstmals tätig gewordene
Versicherungsvermittler. Sie müssen bis zu diesem Tag eine Gewerbeerlaubnis und
die Registrierung im Vermittlerregister nachgeholt haben. Wer als Vertreter mit
uneingeschränkter Haftungsübernahme tätig ist, muss spätestens bis zu diesem Termin
 
Vermittlerregister eingetragen sein.

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