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Unabhängige
Versicherungsmakler

 
 Die AUV ist, als eingetragener Verein, ein Zusammenschluß von bundesweit tätigen Versicherungsmaklern, mit dem Ziel, für mehr Transparenz zu sorgen, objektive Beratungen durchzuführen und nur bedarfsgerechte und günstige Versicherungen zu vermitteln.


 
Versicherungsmakler: Sachwalter des Kunden.

Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen, Kompetenz und Erfahrung:
Nur Einrichtungen mit diesen Pluspunkten sind in der Lage, Ihnen die verschiedensten Angebote verständlich, durchschaubar und vor allem objektiv darzustellen.

Traditionell bringen diese Voraussetzungen die Versicherungsmakler mit, weil sie gerade nicht als Verkäufer der Versicherungs-Gesellschaften auftreten.

Der Bundesgerichtshof (BGH) bezeichnet sie deshalb als "treuhänderische Sachwalter der Versicherungsnehmer".

Bisher jedoch waren Versicherungsmakler meist nur in Firmen- und Industriebereichen tätig.


 
AUV - Zusammenschluß zu Ihrem Vorteil.

 Um auch im Bereich der Personenversicherungen für mehr Transparenz zu sorgen, schlossen sich 1988 unabhängige Versicherungsmakler bundesweit zur AUV zusammen.

Nun stehen auch für Sie bei Kranken-, Lebens-, Rentenversicherungen und Altersversorgung durch die Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Versicherungsmakler vorteilhafte Dienstleistungen zur Verfügung.

 

Achtung! “Mehrfachagenten” sind keine Versicherungsmakler.

In letzter Zeit ist festzustellen, daß immer mehr sogenannte “Mehrfachagenten” versuchen wie Versicherungsmakler aufzutreten und gauckeln “Unabhängigkeit” vor.

Hier ist Vorsicht geboten. Denn nur der Versicherungsmakler steht rechtlich auf der Seite des Versicherungsnehmer/Verbrauchers.
(BGH-Rechtsprechung, Sachwalter-Urteil)

Der “Generalagent” und der “Mehrfachagent” stehen, genauso wie der “Versicherungsvertreter”, rechtlich im Lager der Versicherer.

Im Klartext heißt das: Der Versicherungsvertreter und der Generalagent sind in der Regel von einen Versicherungsunternehmen oder Konzern abhängig.

Der
Mehrfachagent ist von mehreren Versicherungsunternehmen abhängig.

Diese drei Berufsgruppen sind somit “Weisungsgebunden”, sie müssen die Interessen der Versicherer vertreten.

Von allen Versicherungsvermittler-Berufsgruppen darf sich einzig der Versicherungsmakler als unabhängig bezeichnen (siehe oben). Er vertritt die Interessen der Versicherungsnehmer.

Für die Anforderung einer Beratung durch unsere Mitgliedsfirmen vor Ort
steht Ihnen
unser “Kontakt”-Formular zur Verfügung.

Informationen zum Datenschutz

Kontakt zur AUV e. V. für Beratungen
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